Neue Bestimmungen erleichtern Ärzten die Verschreibung von Medizinalcannabis, indem die Genehmigungspflicht für bestimmte Fachärzte entfällt.
Reduzierte Bürokratie: Patienten mit schweren Erkrankungen wie Krebs und chronischen Schmerzen profitieren von schnelleren Therapieentscheidungen, ohne lange auf Krankenkassengenehmigungen warten zu müssen.
Betroffene Fachgebiete: 16 Fachärzte, darunter Allgemeinmedizin, Neurologie und Innere Medizin, sowie 5 spezialisierte Zusatzqualifikationen wie Palliativmedizin, sind von der neuen Regelung umfasst.
Patientensicherheit: Trotz Erleichterungen können Ärzte weiterhin freiwillige Genehmigungen einholen, um die Sicherheit der Patienten zu gewährleisten.
Hier finden Sie einen Link für ein
Musterschreiben an die Krankenkassen mit Formulierungsempfehlungen, die die Antragstellung auf den entsprechenden Formblättern der Krankenkassen erleichtern
Die Entscheidung über eine Kostenübernahme dauert bei den Krankenkassen meistens 3-5 Wochen. Für Patienten, die palliativ versorgt werden müssen oder bei einer Anschlussbehandlung nach einem stationären Aufenthalt, wurde die Genehmigungsfrist durch das Gesetz allerdings auf 3 Tage begrenzt.
Sofern die zuständige Krankenkasse die Kostenübernahme erteilt hat, können im weiteren Therapieverlauf die
Cannabissorten ohne weitere Genehmigung gewechselt werden.
Nach erfolgter Kostenübernahme der Therapie wird von der Krankenkasse meist auch das für die Anwendung erforderliche Zubehör, ein Vaporisator erstattet. Dazu wird der Vaporisator vom Arzt auf Rezept verschrieben, das Sie bei uns in der Apotheke einlösen können. Mit Ihrem Rezept beantragen wir die Kostenübernahme ihres Vaporisators, die in der Regel 1-2 Wochen dauern kann. Ist diese erfolgt, bekommen Sie Ihren Vaporisator von uns zugeschickt. Aktuell sind zwei Arten von
Vaporisatoren zur medizinischen Anwendung und damit zur Erstattung durch die Krankenkasse zugelassen. Eine ausführliche Beschreibung der beiden Vaporisatoren finden Sie auf unserer
Vaporisator Seite.